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Hinweise zu Ausschreibungen im Bereich Naturstein-Böden

Im Bauwesen und speziell in der Natursteinbranche ist die öffentliche Ausschreibung von Aufträgen wichtig. Sowohl öffentliche Einrichtungen als auch private Unternehmen nutzen dieses Verfahren vermehrt. Die Verfahren selbst und die Bewerbung auf Aufträge haben durch den Einsatz von digitalen Medien in den letzten Jahrzehnten erheblich an Einfachheit gewonnen. Es ist jedoch wichtig, dass der Auftraggeber die Ausschreibungen so präzise wie möglich formuliert.

Das Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses kann jedoch eine Herausforderung sein, da es oft viele Seiten Text zu lesen gilt. Besonders bei Oberflächensanierungen ist es schwierig, genaue Materiallisten zu erstellen, da man jedes verwendete Mittel abmessen oder wiegen müsste und auch die Verwendung von unterschiedlichen Segmenten oder Pads variiert.

Es ist wichtig, im Vorfeld abzuklären, welche Unterlagen benötigt werden. Oft werden Rechnungen zurückgewiesen, weil eine bestimmte Bescheinigung fehlt. Es ist auch sinnvoll, genaue Rechnungsanschriften usw. vorab mitzuteilen. Leider verlängern manche Auftraggeber das Zahlungsziel aufgrund fehlender Informationen.

Auch VOB und Gewährleistungen spielen eine Rolle bei einer Ausschreibung. Zum Beispiel gibt es auf Oberflächenaufarbeitungen keine allgemeine Gewährleistung, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart. Dies liegt daran, dass der Belag bereits nach der Verlegung eine Gewährleistung hatte und es schwierig ist, für die aufarbeitende Firma zu überprüfen, ob der Boden auch richtig gereinigt und gepflegt wird. Säurehaltige Reiniger, die die Oberfläche angreifen, unterliegen nicht der Gewährleistung, wenn zum Beispiel ein Marmor geschliffen und poliert wurde.

Genaue Zahlen und Fakten nennen

Bei der Ausschreibung von Oberflächensanierungen ist es wichtig, die nackten Fakten klar und deutlich darzulegen, einschließlich Materialien, Flächengröße und gewünschten Arbeiten. Bei einer Ausschreibung für ein öffentliches Gebäude, bei der ein Bestandsboden aus Betonwerkstein aufgearbeitet werden soll, kann es jedoch oft zu Konflikten beim Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses (LV) kommen.

Die Rutschfestigkeit (R) beschreibt eine nach DIN 51130/51131 definierte Kategorisierung von Bodenbelägen und gilt für Bodenmaterialien im öffentlichen Raum. Eine Einordnung in die Gruppe R9 bedeutet, dass das Material genug Sicherheit und Halt bietet, um Trittverlust und Ausrutschen zu verhindern. Bodenbeläge dieser Kategorie können auch bei einem Gefälle von 6°-10° sicher begangen werden, wenn sie mit Öl benetzt werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Laborversuche von Natursteinmaterialien nicht immer mit gleitmessungen vor Ort übereinstimmen. Natursteine sind keine standardisierten Baustoffe, daher ist eine absolute Normierung nicht möglich.

Spätestens bei einer Anfrage für eine Kristallisation und mind. R9 Wert sollte ein Fachbetrieb aufmerksam werden, denn nach einer Kristallisation erreicht der Boden nicht immer einen R9 Wert. Eine Fluatierung muss aufgebracht werden. Eine Fluatierung auf einer polierten Fläche ist jedoch nicht sinnvoll und kann dazu führen, dass das LV nicht fachgerecht ausgefüllt werden kann.

Eine Ausschreibung, in der keine spezifische Rutschfestigkeit, sondern ein bestimmtes Politurverfahren verlangt wird, sollte nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Bezeichnungen wie C120 oder C220 können bei vielen Immobilieneigentümern den Eindruck erwecken, dass ein eindeutiges Endergebnis definiert werden kann. C220 bedeutet jedoch lediglich, dass Siliziumcarbid als Schleifmittel verwendet wird. Ein höherer Zahlenwert nach dem C bedeutet ein feineres Schleifpulver und umso glatter lassen sich damit Natursteine schleifen.

Beschichtung von Bodenmaterialien

Oftmals stoßen wir bei den Anforderungen an Fluatierung und Versiegelung von Böden auf unklare oder sogar widersprüchliche Formulierungen in Ausschreibungen. Um Verwirrung zu vermeiden, ist es wichtig zu wissen, welches Mittel zur Fluatierung eingesetzt werden soll: Wachsflüat oder Härteflüat, etc.

Vorab sollte man sich über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren informieren. Während Flüatierung mit speziellen Wachsen hauptsächlich mehr Glanz und Farbintensität verspricht, dienen Versiegelungen dem Oberflächenverschluss des Steins. Flüatierung ist besonders geeignet für nicht-polierten Stein, da das Verfahren auf polierten Böden zu Streifen führen kann, die die optische Verbesserung neutralisieren. Eine Versiegelung sollte nur bei besonders belasteten Böden, wie Toiletten oder unteren Bereichen einer Außenfassade, eingesetzt werden.

Die Versiegelung verhindert, dass Flüssigkeiten in den Naturstein eindringen und Flecken bilden, aber zugleich können bereits im Material vorhandene Stoffe austreten, was zu einer verringerten Haltbarkeit des Natursteins führen kann. Um die besten Methoden und Möglichkeiten für Ihren Fall zu erfahren, empfehlen wir, Kontakt mit einem Fachbetrieb aufzunehmen, bevor Sie eine Ausschreibung verfassen.

Bei Naturstein Biermann stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Auch eine vorherige Besichtigung ist empfehlenswert, bevor Sie eine Ausschreibung verfassen.